Häufig gestellte Fragen

Abholen

Die Kinder können nach Ende des Unterrichts von der Schule abgeholt werden. Nach Möglichkeit verlassen die Kinder das Schulgebäude selbstständig. Je nach Betreuungsumfang bleiben die Kinder nach dem Unterricht in der Ergänzenden Betreuung. Die Kinder bzw. Eltern verabschieden sich bei der aufsichtführenden Pädagogin oder dem aufsichtführenden Pädagogen, die/der eine Anwesenheitsliste führt und das Kind als abgeholt notiert.

Andachten

An unserer Schule findet jeden Freitagvormittag in zwei Durchgängen jeweils eine Andacht à 20 Minuten für die Kinder statt. Neben den Inhalten dieses „kleinen Gottesdienstes“ wird die Andacht auch zum Verkünden besonderer Ereignisse, Preisverleihungen und Abschiede genutzt. Die Teilnahme an der Andacht ist verpflichtend.

Arbeitsgemeinschaften

An der Evangelischen Grundschule Wilmersdorf haben die Kinder in der Nachmittagsbetreuung die Möglichkeit, an verschiedenen Arbeitsgemeinschaften teilzunehmen. Das aktuelle Angebot finden Sie unter „Arbeitsgemeinschaften“ auf unserer Homepage.

Aufnahme

Die Aufnahme eines Kindes an der Evangelischen Grundschule Wilmersdorf ist unabhängig von der Konfession oder dem sozialen Hintergrund der Familie. Eltern, die ihr Kind an der Evangelischen Grundschule Wilmersdorf einschulen möchten, geben einen Anmeldebogen im Sekretariat ab. Die genauen Anmeldefristen entnehmen Sie der Rubrik „Termine“ auf unserer Homepage. Da die Zahl der Anmeldungen die der verfügbaren Plätze weit übersteigt, muss die Schule eine Auswahl treffen. In der Regel haben Geschwisterkinder bei der Platzvergabe Vorrang. Alle anderen Eltern werden nach Sichtung der Anmeldunterlagen zu einem Kennenlerngespräch eingeladen, um gegenseitige Erwartungen zu besprechen. Danach werden von der Auswahlkommission die freien Plätze gelost.

Sofern freie Plätze zur Verfügung stehen, nehmen wir auch gerne Kinder höherer Klassenstufen auf.

Beurlaubungen

Schülerinnen und Schüler können auf vorherigen schriftlichen Antrag ihrer Erziehungsberechtigten von der Teilnahme am Unterricht oder an sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule nur befreit werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 46, Abs. 5, Satz 1SchulG). Bis zu drei Tagen darf die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer dies genehmigen. Ab vier Tagen ist die Genehmigung durch die Schulleitung notwendig. Unmittelbar vor oder nach den Ferien kann nur in wichtigen Ausnahmefällen, und höchstens einmal in den sechs Grundschuljahren, eine Beurlaubung genehmigt werden. Der vorzeitige Antritt oder die verspätete Rückkehr einer Reise sind nicht als Ausnahmefall anzusehen. Die Kinder haben den versäumten Unterricht selbständig nachzuarbeiten.

Bibliothek

Unsere Bibliothek „Gruwithek“ befindet sich in der zweiten Etage unserer Schule. Dank der finanziellen Unterstützung unseres Fördervereins besitzt sie eine gut sortierte Reihe an Büchern und Hörspielen. Die Bibliothek kann am Vormittag mit den Klassen oder zu den Öffnungszeiten am Nachmittag von den Kindern besucht werden. Hier werden von unserer Bibliothekarin Kinder zu Bibliothekshelferinnen und Bibliothekshelfern ausgebildet. Das Maskottchen der Bibliothek ist ein Schnabeltier.

Bringen am Morgen

Viele Kinder werden morgens von ihren Eltern zur Schule gebracht. Manche Kinder kommen mit dem Fahrrad, viele auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Wir finden es wichtig, dass die Kinder zumindest das letzte Stück Schulweg selbstständig zurücklegen. Nach einer kurzen Phase der Eingewöhnung bitten wir außerdem darum, dass die Kinder den Weg vom Foyer der Schule bis zum Klassenraum ohne elterliche Begleitung bewältigen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Pädagoginnen und Pädagogen vor und während der Unterrichtszeit nicht für Elterngespräche zur Verfügung stehen und auch keine E-Mails beantworten können. Nur so können Sie sich auf die Arbeit mit den Kindern und ihre Vorbereitungsaufgaben konzentrieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Campus Daniel

Auf dem Campus Daniel haben neben der Daniel-Kirchengemeinde und der Evangelischen Grundschule Wilmersdorf die Kinder aus der Kindertagesstätte, die Evangelische Jugend, die Evangelische Familienbildung, die Arbeit mit Kindern und Familien, die Arbeit mit Seniorinnen und Senioren sowie eine Diakonie-Station für ambulante Pflege ihren Platz. Unsere Schule ist mit allen Einrichtungen vernetzt und feiert in regelmäßigen Abständen gemeinsame Feste.

Elterngespräche

Elterngespräche finden in allen Klassenstufen regelmäßig statt.

In Jahrgang 1/2 finden unsere Lernentwicklungsgespräche nach dem ersten Halbjahr des Schuljahres mit den Eltern anstelle eines schriftlichen Zeugnisses statt.

Im Jahrgang 3/4 finden Lernentwicklungsgespräche mit den Kindern und deren Eltern ebenfalls nach dem ersten Halbjahr des Schuljahres anstelle eines schriftlichen Zeugnisses statt.

Im Jahrgang 5/6 finden Elterngespräche mit den Eltern des 5. Jahrgangs und Elterngespräche mit den Kindern des 6. Jahrgangs zum Ende des Kalenderjahres statt.

Darüber hinaus können Eltern bei Bedarf jederzeit einen Gesprächstermin mit den Pädagoginnen und Pädagogen vereinbaren.

Eltern-Mitarbeit

Das Engagement der Eltern ist uns wichtig. Über unseren Förderverein unterstützen viele Eltern die Evangelische Grundschule Wilmersdorf und unsere Arbeit mit den Kindern. Aber auch in der Schule selbst können sich Eltern direkt einbringen und zum Beispiel eine Arbeitsgemeinschaft anbieten oder bei der Organisation von Festen helfen und unterstützen.

Elternversammlung

Die erste Elternversammlung/Elternabend eines Schuljahres wird vom jeweiligen Klassenteam einberufen. Die Eltern einer Klasse wählen an diesem Abend zwei Elternvertreter, die nach Rücksprache mit dem Klassenteam über Zeitpunkt und Inhalte zu allen weiteren Elternabenden einer Klasse einladen. (Weitere Informationen finden Sie im Kirchlichen Schulgesetz, KSchulG, Abschnitt IV – Elternvertretung in der Schule, § 42).

Im Jahrgang 3/4 und im Jahrgang 5/6 finden zudem zusätzliche Informations-Elternabende statt, die einen Ausblick auf die jeweils höheren Jahrgänge oder auch weiterführende Schulen geben.

Ergänzende Betreuung/ Hort

Nach der Schule werden die Kinder vom Team der Erzieherinnen und Erzieher betreut und haben unter anderem die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben zu erledigen bzw. die Hausaufgabenzeit („Lernbüro“ in den Jahrgängen 1 bis 4) zu besuchen. In den Jahrgängen 1 bis 4 hat jede Klasse eine Bezugserzieherin oder einen Bezugserzieher. Wie an anderen Schulen müssen Eltern beim Bezirksamt einen Betreuungsgutschein beantragen, der je nach Bedarf der Eltern für eine Betreuung bis 16 Uhr oder bis 18 Uhr gilt.

Fächer

Ab der ersten Klasse werden neben den klassischen Fächern Mathematik, Deutsch, Sachunterricht, Kunst, Musik und Sport auch Englisch und Evangelische Religion unterrichtet. Der Jahrgang 3/4 geht im 2-Wochen-Rhythmus zum Schwimmunterricht. Ab Klasse 5 werden die Fächer Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften unterrichtet. Das Fach Religion ist verpflichtendes Unterrichtsfach bis einschließlich Klasse 6.

Ferien- und Schließzeiten

Informationen zu den Schulferien Berlin finden Sie hier:

Weitere Tage, an denen die Schule und der Hort geschlossen sind, finden Sie auf unserer Homepage unter „Termine“.

Feste und Veranstaltungen

An der Evangelischen Grundschule Wilmersdorf wird nicht nur gelernt, sondern auch gefeiert. Am ersten Samstag nach Schuljahresbeginn feiern wir die Einschulung. Hier werden die Erstklässlerinnen und Erstklässler von den Zweitklässlerinnen und Zweitklässlern und den Pädagoginnen und Pädagogen begrüßt und willkommen geheißen. Vor Weihnachten beenden wir das Jahr mit einem Weihnachtsgottesdienst. Vor den Osterferien feiern wir einen Ostergottesdienst. Am Ende des Schuljahres feiern wir jedes Jahr ein Sommerfest und beenden das Schuljahr mit einem Abschlussgottesdienst.

Förderverein

Wir sind sehr froh, dass der Förderverein unsere Schule so tatkräftig mit Ideen und der aktiven Mitarbeit bei Schulveranstaltungen unterstützt. Außerdem finanziert der Förderverein viele unserer Arbeitsgemeinschaften, Projekte und Anschaffungen für den Unterricht, die Nachmittagsbetreuung oder den Schulgarten. Wir wünschen uns, dass alle Eltern Mitglied im Förderverein sind. Eine Mitgliedschaft ist bereits ab einem monatlichen Beitrag von 10 Euro möglich. Sie unterstützen damit die Arbeit des Fördervereins aber vor allem unsere Arbeit mit Ihren Kindern sehr!

Frühsport

Um mehr Bewegung in unseren Alltag zu bringen, findet bei uns zweimal pro Woche von 7.40 bis 8.00 Uhr der Frühsport auf dem Pausenhof statt. Der Frühsport wird von den Kindern vorbereitet und angeleitet. Hier werden einzelne Übungen und gemeinsame Tänze einstudiert.

Frühstück

Alle Klassen haben im Stundenplan eine Frühstückszeit integriert. Wir bitten alle Eltern, ihren Kindern ein gesundes Frühstück mit in die Schule zu geben und auf Süßigkeiten in der Brotbox zu verzichten.

Fundsachen

Im Foyer befindet sich neben dem Eingang der Schule eine gut sortierte Fundsachen-Ecke. Bitte schauen Sie regelmäßig nach, ob sich Kleidung oder Gegenstände Ihres Kindes dort befinden.

Garderobe

Alle Schülerinnen und Schüler legen ihre Jacken, Straßenschuhe, Sportbeutel, ggf. auch Kleidung zum Wechseln in der Garderobe bzw. ihrem Spint ab. Hinweis: Am letzten Schultag vor den Ferien müssen alle Sachen mit nach Hause genommen werden, da in den Ferien eine Grundreinigung durchgeführt wird!

Gremien mit Elternbeteiligung

Gesamtelternvertretung (GEV) – Die Elternvertreterinnen und Elternvertreter der jeweiligen Klassen treffen sich mindestens dreimal pro Schuljahr. Sie wählen aus ihrer Mitte einen Gesamtelternvertreter bzw. eine Gesamtelternvertreterin, vier Mitglieder der Schulkonferenz (s.u.), zwei ständige Vertreter für die Gesamtkonferenz (s.u.) und zwei Mitglieder des Bezirkselternausschusses (s.u.).

Bezirkselternausschuss – Laut Schulgesetz (§110) dient der Bezirkselternausschuss der Wahrnehmung der Interessen der Eltern in Angelegenheiten der allgemeinbildenden Schulen im Bezirk sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Bezirksschulbeirat (BSB). Dem Bezirkselternausschuss gehören die Elternvertreterinnen und -vertreter an, die in ihren Schulen durch die Gesamtelternvertretung (GEV) für diese Funktion gewählt wurden. Sofern an staatlich anerkannten Ersatzschulen (Privatschulen) Elternvertreterinnen und -vertreter für den BEA gewählt worden sind, gehören je zwei von ihnen dem Bezirkselternausschuss mit beratender Stimme an.

Gesamtkonferenz – Die Gesamtkonferenz ist das Beratungs- und Beschlussgremium aller an der Schule tätigen Lehrkräfte und eigenverantwortlich erzieherisch tätigen Personen. Die Gesamtkonferenz findet viermal im Schuljahr statt. An ihr nehmen neben den Pädagoginnen und Pädagogen zwei Vertreterinnen oder Vertreter aus der Gesamtelternvertretung und zwei Vertreterinnen oder Vertreter aus dem Schülerparlament (Schülervertretung) teil.

Schulkonferenz – Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der Schule. Sie dient der Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, deren Eltern und dem Schulpersonal. Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterin, die vier von der Gesamtkonferenz gewählte Pädagoginnen oder Pädagogen, vier von der Gesamtelternvertretung gewählte Eltern sowie eine vom Schulträger auf Vorschlag der Schulleitung zu bestimmende, der Schule nicht angehörende Person. Bis zu zwei Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 gehören der Schulkonferenz mit beratender Stimme an. (KSchulG §25)

Fachkonferenz – Die Fachkonferenzen entscheiden im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte über die Angelegenheiten, die den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen. Die Fachkonferenzen finden mindestens zweimal im Schuljahr statt.

Hausschuhe

… sorgen dafür, dass die Räume sauber bleiben und sich Füße und Menschen auch an langen Schultagen bei uns wohlfühlen können. Und so wie Ihre Kinder immer größer werden, so wachsen auch die Füße. Bitte kontrollieren Sie bis einschließlich Jahrgang 6 regelmäßig, ob die Hausschuhe noch passen.

Infektionskrankheiten

Wir zitieren aus dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. November 2001 (BGBL. I S. 2960), § 34, Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes:

„Personen, die an Cholera, Diphtherie, EHEC, virusbedingtem hämorrhagischen Fieber, Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis, ansteckende Borkenflechte, Keuchhusten, ansteckungsfähiger Lungentuberkulose, Masern, Meningokokken-Infektion, Mumps, Paratyphus, Pest, Poliomyelitis, Krätze, Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen, Shigellose, Typhus abdominalis, Virushepatitis A oder E, Windpocken erkrankt oder dessen verdächtig sind oder die verlaust sind, dürfen dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienende Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist.“

Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn der Verdacht besteht, dass ihr Kind unter einer dieser Krankheiten leidet.

Jahrgangsübergreifendes Lernen

An der Evangelischen Grundschule Wilmersdorf wird in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen gelernt. Die Kinder der Klassen 1/2, 3/4 sowie 5/6 lernen gemeinsam. Eine Lerngruppe hat in der Regel 24 Schülerinnen und Schüler. Bei Bedarf können in einzelnen Fächern auch altershomogene Gruppen gebildet werden. Jedes Kind wird seinen Leistungen entsprechend individuell gefördert.

Kinderschutz

Wir wollen starke und selbstbewusste Kinder. Wir setzen uns für die Rechte aller Kinder und Jugendlichen auf gewaltfreies Aufwachsen ein. Wenn es einen Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung gibt, melden Sie sich bitte bei unseren Kinderschutzlotsinnen Frau Bamberg und Frau Limbeck oder einer andere Person Ihres Vertrauens (Elternvertreterinnen oder -vertreter, Klassenlehrerinnen oder -lehrer, vertraute Person des pädagogischen Personals, Schulstation, Schulleitung).

Klassennamen/Strang

Die Klassen werden mit Tiernamen bezeichnet. Die Abfolge der jeweils nächsten Klassenstufe steht in den sogenannten „Strängen“ fest:

Waldkäuze 1/2 – Eisbären 3/4 – Salamander 5/6

Schleiereulen 1/2 – Füchse 3/4 – Kobras 5/6

Pinguine 1/2 – Biber 3/4 – Krokodile 5/6

Schneeeulen 1/2 – Schildkröten 3/4 – Geckos 5/6

Klassenteam

Bis einschließlich Klasse 4 werden unsere Klassen von Klassenteams unterrichtet und begleitet, die aus einer Klassenlehrerin oder einem Klassenlehrer, einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter und einer Bezugserzieherin oder einem Bezugserzieher bestehen. Die Bezugserzieher begleiten die Kinder sowohl im Unterricht (stundenweise) als auch in der Ergänzenden Betreuung. Ab Klasse 5 begleiten und betreuen zwei Erzieherinnen oder Erzieher die Kinder der Jahrgänge 5 und 6 in der Ergänzenden Förderung. Eine Unterrichtsbegleitung findet stundenweise auch in den Jahrgängen 5 und 6 statt.

Kletterwand

In der Regel wird einmal im Kalenderjahr ein Campusfest gefeiert. An diesem Tag betreuen professionelle Kletterinnen und Kletterer die Kletterwand, an der die Kinder bis zur Glocke am Gipfelkreuz klettern und dort die Glocke läuten dürfen.

Kooperationen

Neben der Kooperation mit den Einrichtungen des Campus Daniel kooperieren wir vor allem mit unserem Förderverein und der Musikschule Charlottenburg-Wilmersdorf.

Kopfläuse

Kopfläuse sind in allen Gemeinschaftseinrichtungen leider immer wieder ein Thema. Im Interesse aller Familien und Mitarbeitenden möchten wir darum bitten, dass Sie den Kopf Ihres Kindes regelmäßig kontrollieren und die Schule bei einem akuten Befall informieren. Die Schule darf erst wieder besucht werden, wenn die Freiheit von Läusen und Nissen sichergestellt ist. Eltern müssen die Behandlung schriftlich bestätigen. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.

Krankmeldung

Sollte Ihr Kind nicht zur Schule kommen können, melden Sie es bitte bis 8.00 Uhr im Sekretariat telefonisch als krank. Bei einer Erkrankung muss eine schriftliche Krankmeldung spätestens drei Tage, nachdem das Kind die Schule wieder besucht, der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer gegeben werden. Sollte die Erkrankung länger anhalten, kann die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer ein ärztliches Attest erbitten. Bitte beachten Sie die besonderen Hinweise zu Infektionskrankheiten.

Mittagessen

Die Kinder essen mittags gemeinsam in der Schule. Unser Caterer heißt „apetito“.

Die Kinder des Jahrgangs 1/2 gehen in mehreren Durchgängen ab 12 Uhr essen. Die Jahrgänge 3 bis 6 können entweder um 11.30 Uhr essen gehen oder nutzen die Zeit zwischen 13.30 und 14.45 Uhr.

News und Instagram

Unsere Schule verfügt über einen Instagramkanal (@evgruwi). Sowohl hier als auch auf unserer Internetseite unter News erfahren Sie, was bei uns im Unterricht, auf Ausflügen oder anderes Lustiges passiert.

Religionsunterricht

Religion ist ein ordentliches Lehrfach an der Evangelischen Grundschule Wilmersdorf, das ab Klasse 1 mit zwei Wochenstunden unterrichtet wird. Die Teilnahme ist für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich. Ab Klasse 5 erhalten die Kinder im Fach Religion Zensuren.

Schülerbeteiligung

An unserer Schule ist die Beteiligung der Kinder an der Schulentwicklung und einem positiven Schulklima erwünscht! Die Kinder können sich zu Konfliktlotsinnen und Konfliktlotsen oder auch Bibliothekshelferinnen und Bibliothekshelfern ausbilden lassen, sie übernehmen Patenschaften für jeweils jüngere Kinder, tauschen sich im Schülerparlament aus, besprechen Schwierigkeiten oder Ideen im Klassenrat, geben sich gegenseitig Nachhilfe, leiten Arbeitsgemeinschaften für andere Kinder an, bereiten Andachten und Gottesdienste vor, übernehmen den Hofdienst, engagieren sich als Lesepatinnen und Lesepaten und vieles mehr. Wir sind froh, dass die Kinder unser Schulleben mit ihrem Engagement so bereichern!

Schülerzeitung

Zum Schuljahresende erscheint regelmäßig unsere Schülerzeitung. Sie wird von den Kindern im Wahlpflichtfach „Schülerzeitung“ erarbeitet und finanziell vom Förderverein unterstützt.

Schulgeld

Ob ein Kind die Evangelische Grundschule Wilmersdorf besuchen kann, hängt nicht von der finanziellen Situation der Eltern ab. Die Höhe des Schuldgeldes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und wird vom Schulträger berechnet. Informationen dazu gibt es bei der Schulstiftung.

Schulhund

Seit Mitte des Schuljahres 22/23 gehört die Hündin Flora fest zu unserem Team. Einmal pro Woche begleitet sie ihre Besitzerin Frau Noll im Unterricht. Flora wird regelmäßig gesundheitlich überprüft und hat eine Schulhund-Prüfung absolviert. Die Eltern der Klassen, in denen Flora im Unterricht dabei ist, werden informiert oder haben bereits im Vorfeld ihr Einverständnis erklärt.

Schulstation

Unsere Schulstation liegt in der ersten Etage und ist offen für alle, die mal Ruhe brauchen, Hilfe beim Klären von Konflikten wünschen, sich alleine fühlen oder Unterstützung beim Lernen im Unterricht oder bei den Hausaufgaben benötigen. Die Schulstation kann auch von Eltern bei Beratungsbedarf aufgesucht werden.

Im Sinne unseres Leitbildes „Miteinander voneinander lernen“ können hier außerdem Kinder in unserer regelmäßig stattfindenden „Groovies“-Gruppe mithilfe vielfältiger Methoden eine gewaltfreie Kommunikation trainieren, an der eigenen Impulskontrolle arbeiten und sich darin üben, Gefühle bei sich und anderen besser wahrzunehmen.

Schulsong

Im Laufe Ihrer Grundschulzeit bauen wir mit den Kindern ein Repertoire an Liedern auf, die sie erlernen und im Liederordnern sammeln. Jedes Kind der Schule lernt den „EvGruWi-Song“, den eine ehemalige Mutter unserer Schule für uns geschrieben hat.

Schultanz

Jedes Jahr üben die Kinder und das Kollegium einen Tanz ein, der unser Schultanz des Schuljahres ist. Beim Frühsport wird der Tanz geübt und beim Sommerfest von allen Kindern und Mitarbeitenden getanzt.

Schulträger

Die Schule wird von der Evangelischen Schulstiftung in der EKBO getragen.

Schwimmunterricht

An unserer Schule nehmen alle Kinder des dritten und vierten Jahrgangs im Klassenverband am Schwimmunterricht teil. Da immer nur zwei Klassen in die Schwimmhalle gehen dürfen, findet der Schwimmunterricht für die jeweiligen Klassen im zwei-Wochen-Rhythmus statt. Die Klassen gehen mit den Schwimmlehrerinnen zu Fuß zum Stadtbad Wilmersdorf II in der Fritz-Wildung-Straße.

Da nach dem Schwimmunterricht die Zeit zum Haareföhnen so vieler Kinder fehlt, müssen sich alle für den Rückweg eine Mütze aufsetzen und haben in der Schule Gelegenheit, die Haare zu föhnen. Kinder, die keine Mütze zum Unterricht mitbringen, dürfen nicht mit in die Schwimmhalle gehen und bleiben in der Schule.

Streitschlichterinnen und Streitschlichter

An unserer Schule lassen sich jedes Jahr Fünft- und Sechstklässlerinnen und -klässler in einem Schulungsprojekt von ausgebildeten Schulmediatorinnen und -mediatoren der Evangelischen Grundschule Wilmersdorf zu Streitschlichterinnen und Streitschlichtern ausbilden. Sie lernen dabei, wie Konflikte entstehen und wie man diese löst. 

Nach bestandener Prüfung leistet unser Streitschlichter-Team große Dienste zur Konfliktlösung in den Pausen auf dem Schulhof. Sie helfen so, Streitigkeiten zu klären sowie zu trösten, und sorgen für ein friedliches Miteinander an unserer Schule.

Als Dank für ihr Engagement fahren die Streitschlichterinnen und Streitschlichter einmal im Schuljahr für zwei Tage auf Streitschlichterfahrt. Diese Fahrt wird von unserem Förderverein finanziert.

Tag der offenen Tür

Wenige Wochen nach Schuljahresbeginn öffnet sich unsere Schule für interessierte Familien und deren Kinder beim Tag der offenen Tür. Es finden Informationsveranstaltungen im Kirchsaal, durch Kinder geführte Schulrundgänge im laufenden Betrieb sowie Gespräche bei Kaffee und Kuchen statt. Den genauen Termin erfahren Sie unter „Termine“ auf unserer Homepage. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Unterrichtsbeginn

Die erste Stunde beginnt um 8.00 Uhr. Die Kinder können mit einem Frühhort-Modul schon ab 7.00 Uhr ins Schulhaus kommen, alle anderen werden ab 7.30 Uhr betreut. Wir möchten, dass alle Kinder bis spätestens 7.50 Uhr im Klassenraum ankommen.

Vesper

Im Hort organisieren die Eltern der Klassen eine Vesper, damit die Kinder am Nachmittag einen kleinen Snack zur Verfügung haben. Alle zwei Wochen bringt eine andere Familie der Klasse einen Beutel mit Knäckebrot, Obst usw. für die Kinder der Klasse mit.

Vollmachten

Soll Ihr Kind von Verwandten, Bekannten o.a. abgeholt werden, so benötigen wir eine schriftliche Erlaubnis dafür. Gibt es Personen, die Ihr Kind regelmäßig abholen, so können Sie für diese eine Dauervollmacht erteilen. Soll Ihr Kind allein die Schule verlassen dürfen, benötigen wir hierfür ebenfalls eine Vollmacht. Entsprechende Formulare erhalten Sie von den Bezugserzieherinnen und Bezugserziehern Ihres Kindes.

Zeugnis

Zensuren gibt es an der Evangelischen Grundschule Wilmersdorf bis einschließlich Jahrgang 4 nicht. Eine Leistungsrückmeldung findet in den unter „Elterngespräche“ beschriebenen Lernentwicklungsgesprächen und am Ende des Schuljahres mithilfe von Indikatorenzeugnissen statt. Ab Jahrgang 5 umfassen die Zeugnisse neben einer schriftlichen Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens auch Zensuren für die einzelnen Unterrichtsfächer.

Für einen angestrebten Schulwechsel nach Klasse 4 können Sie vor den Herbstferien des 4. Schulbesuchsjahres ein Zensurenzeugnis für das erste Halbjahr Klasse 4 bei den Klassenlehrerinnen und -lehrern beantragen.

In der 6. Klasse gibt es zum Halbjahr zusätzlich die Empfehlung für die weiterführende Schule mit der entsprechenden Förderprognose (wie bei den staatlichen Schulen).